Die Personaldienstleistung, auch Personalvermittlung, Zeitarbeit, Leiharbeit genannt, stellt einem dritten Unternehmen Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister, arbeitet jedoch im Kundenunternehmen. Für diese Personalgestellung zahlt das Unternehmen eine Gebühr an die Personaldienstleistung. Übernimmt das Kundenunternehmen den Zeitarbeitnehmer in das eigene Unternehmen und schließt mit ihm einen Arbeitsvertrag ab, findet eine Vermittlung statt, für die die Personaldienstleistung eine Vermittlungsprovision erhält. Zur Regelung der Zeitarbeit gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt (AÜG).
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