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Minijob

Als Minijob bezeichnet man eine geringfügige Beschäftigung, bei der die monatliche Verdienstgrenze bei 450€ liegt. Eine geringfügige Beschäftigung liegt auch bei einem Beschäftigungsverhältnis von kurzer Dauer vor, einer kurzfristigen Beschäftigung. Es gelten beim Minijob bestimmte sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtliche Besonderheiten. Für den Arbeitnehmer ist der Minijob sozialversicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherungspflicht. 

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