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Bewerbungskosten

Bewerbungskosten sind die Aufwendungen, die bei der Bewerbung um eine Arbeitsstelle entstehen. Hierzu zählen Ausgaben für Bewerbungsunterlagen wie beispielsweise die Bewerbungsmappe, Lichtbilder, Briefmarken, etc., welche vom Bewerber selbst getragen werden müssen. Der Bewerber hat jedoch die Möglichkeit diese als sogenannte Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Ein Sonderfall sind die Fahrkosten zu einem Vorstellungsgespräch, welche vom potentiellen Arbeitgeber auch ohne vorherige Vereinbarung erstattet werden müssen – insofern es sich um die verkehrsüblichen Kosten der An- und Abreise handelt (§ 670 BGB). Eine Ausnahme stellt der ausdrückliche vorausgehende Hinweis des Arbeitgebers dar, dass er die Fahrtkosten nicht übernehmen wird. Dann ist er dazu auch nicht verpflichtet und der Bewerber muss die Reisekosten selbst tragen.

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