Die Ungleichheit bleibt gleich, doch die Auskunftspflicht schafft Transparenz

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Im Jahr 2018 fällt der Equal Pay Day – der Tag, bis zu dem Frauen sinnbildlich ohne Gehalt arbeiten – auf den 18. März. Die statistische, unbereinigte Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern liegt laut Statistischem Bundesamt bei rund 21 Prozent. Im Vergleich zu den  Vorjahren gibt es bei dieser unbereinigten Lohnlücke – oder dem Gender Pay Gap – kaum eine Entwicklung, wobei der Unterschied im öffentlichen Dienst geringer ist als in der Privatwirtschaft. „Viele Organisationen glauben nicht, dass eine solche Entgeltlücke bei ihnen überhaupt existiert“, berichtet Neele Siemer, Vergütungsexpertin bei der Personal- und Managementberatung Kienbaum, aus der Praxis.

Die Auskunftspflicht macht den Unterschied

In diesem Jahr unterscheidet sich der Equal Pay Day in Deutschland insofern von den Vorjahren, als dass das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten  ist. „Die Einführung des Gesetzes soll für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Klarheit schaffen. Sie bekommen zum ersten Mal ein Instrument an die Hand, mit dem sie Transparenz über die Entgelthöhe des jeweils anderen Geschlechts schaffen können, um überhaupt erst mögliche Unterschiede identifizieren zu können“, stellt Neele Siemer heraus. „Seit Anfang des Jahres greift für Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern die Auskunftspflicht, und es wird sich zeigen, wie sowohl die Arbeitgeber als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit diesen neuen Informationen umgehen werden.“

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn steht das neue Gesetz allerdings noch am Anfang: „Französische Unternehmen sollen beispielsweise zukünftig per Gesetz die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen ausgleichen“, sagt Neele Siemer. „Und Arbeitgeber, die dem in den kommenden drei Jahren nicht nachkommen, sollen sogar eine Geldstrafe zahlen.“

Anfragen zur Auskunftspflicht gehen ein

Die Mehrheit der von Kienbaum befragten Unternehmen rechnen mit Anfragen zum neuen Entgelttransparenzgesetz, und in den meisten Unternehmen sind die ersten Anfragen bereits eingegangen – nicht nur von Frauen. Und obwohl sich 70 Prozent der Unternehmen im vergangenen Jahr laut der aktuellen Kienbaum-Studie auf das Entgelttransparenzgesetz vorbereitet haben, ist es für die meisten Unternehmen nicht eindeutig, ob und wie die Anfragen beantwortet werden müssen und sollen. „Auch die Erstellung der Lageberichte fällt vielen aufgrund der bisher fehlenden Praxisbeispiele nicht leicht“, berichtet Neele Siemer. Der Grundstein für Transparenz ist mit diesem Gesetz gelegt und inwiefern es in Zukunft zu einer Schließung der Entgeltlücke führt, bleibt abzuwarten.

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Die Ergebnisse der genannten Studie stehen kostenlos zum Download im Kienbaum Shop zur Verfügung.

Für Anfragen zum Entgelttransparenzgesetz kontaktieren Sie bitte Dr. Neele Siemer (Fon: +49 69 96 36 44-56, Mail: ">).

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