Fachkräfte bis ins hohe Alter halten

Quelle: obs/GS Consult GmbH/Monkey Business Images

Von einem Tag auf den anderen plötzlich Rentner zu sein und keine Aufgabe mehr zu haben: Mit diesem Gedanken konnte sich Eberhard Schmidt nicht anfreunden. Der 63-Jährige arbeitet seit über 35 Jahren als Ingenieur in einem großen Betrieb in Norddeutschland – und will dies auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin tun. Zugute kommt ihm dabei das im November 2016 verabschiedete Flexirentengesetz, das eine individuelle Gestaltung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand deutlich vereinfacht.

Auch für seinen Arbeitgeber bieten die neuen Regelungen erhebliche Vorteile: In Zeiten des Fachkräftemangels sind viele Unternehmen froh, wenn sie ihre altbewährten, erfahrenen Mitarbeiter möglichst lange beschäftigen und von deren Fachwissen profitieren können. Das Flexirentengesetz unterstützt sie dabei, denn seit Inkrafttreten müssen die Firmen keine Sozialversicherungsbeiträge für die Rentner mehr zahlen. Bei einer Beschäftigung auf Teilzeitbasis entfallen zusätzlich sogar die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Dadurch wird die Beschäftigung älterer Mitarbeiter auch aus finanzieller Sicht deutlich attraktiver.

Besonders reizvoll für die arbeitswilligen Senioren sind die flexibleren Hinzuverdienstregelungen. Seit dem 1. Juli 2017 können Rentner, die wie Schmidt eine vorgezogene Altersrente erhalten, bis zu 6.300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Der über diese Summe hinausgehende Lohn wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Erst wenn der Hinzuverdienst und die bereits gekürzte Altersrente das höchste Einkommen der vergangenen 15 Jahre überschreitet (sogenannter Hinzuverdienstdeckel), erfolgt eine Anrechnung zu 100 Prozent. Bislang durften Rentner zwar auch 450 Euro pro Monat ohne Kürzungen hinzuverdienen. Bei Überschreiten der Grenze – selbst um einen Cent – wurde die Rente allerdings sofort um mindestens ein Drittel gekürzt.

Ein weiterer Anreiz des Flexirentengesetzes ist die Möglichkeit, durch die Zahlung von zusätzlichen, eigenen Rentenbeiträgen die Altersrente zu erhöhen. Erforderlich ist hierzu eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Durch die von beiden Seiten gezahlten Beiträge erhöht sich die Rente ab der nächsten Rentenanpassung im folgenden Jahr. Vorteilhaft ist für die Arbeitnehmer zudem, dass neuerdings Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten bereits ab dem 50. Lebensjahr durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden können. Zuvor war dies erst ab 55 möglich.

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Ein weiteres wichtiges Gesetz, das kein Unternehmen ignorieren sollte, ist das am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Durch das Regelwerk, dessen Ziel die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung ist, ergeben sich für die Arbeitgeber diverse Handlungszwänge. Falls Unternehmen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für ihre Mitarbeiter Sozialabgaben sparen, müssen sie für Neuverträge ab 2019 einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent gewähren. Für bereits bestehende Verträge ist eine Umstellung bis Oktober 2022 verpflichtend.

Weitere Änderungen sind die Förderung von Zuschüssen an Geringverdiener, die Verbesserung der Riester-Förderung sowie die Einführung eines Freibetrags für die Grundsicherung. "Für viele Unternehmen ist es schwierig, ausscheidende Mitarbeiter passgenau zu ersetzen. Die neuen Regelungen ermöglichen attraktive Chancen, wertvolles Know-how zu erhalten. Daher sollten sich Arbeitgeber unbedingt mit den Gesetzesänderungen beschäftigen", sagt Berater Claus Jahncke von der Oldenburger Beratungsgesellschaft GS Consult.

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