Der Stellenwert von Arbeitszeugnissen im HR-Alltag

Human Resources ist im Unternehmensalltag ein weitverbreiteter Begriff. Gemeint sind damit die Ressourcen, welche ein Unternehmen als Mitarbeiter hat. Diese bringen ihre Fähigkeiten, ihr Wissen sowie ihre Motivation in die tägliche Arbeit ein. Das Human Resources Management kümmert sich um diesen Bereich im Unternehmen. Darunter fallen alle Tätigkeiten, die mit dem Personal zusammenhängen. Personalplanung, Personalführung oder Personalentwicklung und Personalkommunikation sind zugehörige Themenbereiche.

Um jedem Mitarbeiter ein professionelles Feedback geben zu können, das er in Zukunft für sein Arbeitsleben nutzen kann, ist das Unternehmen verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen. Personaler wollen heute meist die letzten drei Zeugnisse sehen, um sich für oder gegen einen Bewerber zu entscheiden. Das Fehlen eines Zeugnisses sowie Unstimmigkeiten im Lebenslauf lassen Bewerber schlecht aussehen. Dann sortiert der Personaler die Bewerbung sofort aus.

Im Fokus der Aufmerksamkeit steht häufig auch die Beendigungsformel eines Zeugnisses. Natürlich stehen die Noten auch heute noch an erster Stelle, wenn es um die Bewertung der Qualifikation des Bewerbers geht. Allerdings entscheidet auch der Gesamteindruck einer Bewerbung, denn auch Personaler wissen um die Standardisierung von Zeugnissen. So kann ein Bewerber mit einem schlechteren Zeugnis immer noch im persönlichen Gespräch durch seine Persönlichkeit überzeugen. Gerade in Berufen wie Versicherungsvermittler oder Bankangestellter ist eine Bewerbung ohne Zeugnis häufig wertlos. Ausnahmen gibt es sobald die Hierarchiestufe soweit hochgeschraubt wird, dass der Ruf eines Bewerbers ihm schon vorauseilt. In solchen Fällen wird wohl kaum ein Personaler noch nach einem Zeugnis fragen.

Eine gewissenhafte Überprüfung des Dokumentes “Arbeitszeugnis” bedeutet zudem, dass ein Vergleich mit dem Anschreiben und dem Motivationsschreiben erfolgt. Das Arbeitszeugnis ist also ein Aushängeschild für die berufliche Zukunft.

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In der Sprache der Personaler gibt es immer wieder Formulierungen, die eine versteckte negative Eigenschaft herauslesen lassen. So kann eine vermeintlich positive Formulierung wie beispielsweise: “Sie war immer ordentlich und bemüht.” einen negativen Beigeschmack hinterlassen, denn die Bedeutung dahinter lautet: Sie arbeitet wie eine Bürokratin, zeigt allerdings kaum Eigeninitiative. Eine Überprüfung der in einem Arbeitszeugnis verwendeten Formulierungen kann sinnvoll sein. Positive Bemerkungen, die übertrieben ausfallen, sind ebenso erfolglos wie fehlende Elemente.

Weiterhin wird das soziale Verhalten des Mitarbeiters beschrieben. Am Ende des Schreibens bedauert der Arbeitgeber den Fortgang des Mitarbeiters und spricht ihm seine guten Wünsche für die Zukunft aus. Entscheidend ist auch, wer das Arbeitszeugnis schreibt, denn in einem großen Unternehmen ist sicherlich die Personalabteilung dafür zuständig, während in einem kleinen Unternehmen der Inhaber diese Aufgabe erfüllen sollte. Von Vorteil ist es deshalb in jedem Fall, moderne Software wie etwa den Haufe Zeugnis Manager Premium einzusetzen. Derartige Programme unterstützen Zuständige bei der Erstellung von rechtssicheren Arbeitszeugnissen, u.a. hinsichtlich korrekter Formulierungen.

Das Gesetz in Deutschland sieht vor, dass ein Arbeitgeber ein Zeugnis entsprechend der Wahrheit und wohlwollend erstellt. Das Arbeitszeugnis hat auch heute noch eine rechtlich verbindliche Aufgabe. Die Auslegung der Erstellung in Form von Formulierungen sollte wohl durchdacht sein. Die Personalabteilung übernimmt hierfür die Verantwortung. In der Regel und für den Fall von Streitigkeiten sollte sich ein Arbeitnehmer in angemessenem Zeitabstand ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen, um im Fall der Fälle schnell reagieren zu können.

 

Jörg Farber (für Haufe-Lexware GmbH & Co. KG)