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Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung – auch Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalleasing – bezeichnet ein Dreiecksverhältnis zwischen Verleihunternehmen, Entleihunternehmen und Leiharbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist bei einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher) angestellt und erhält auch von diesem seinen Lohn, arbeitet jedoch im Betrieb des Entleihunternehmens. Die Beschäftigung beim Entleiher ist in der Regel zeitlich befristet.

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