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AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, kurz: AGG, trat im August 2006 in Kraft. Es findet sowohl in gesellschaftlichen als auch rechtlichen Bereichen Anwendung und verbietet Diskriminierung aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale wie "Rasse", ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Im arbeitsrechtlichen Kontext heißt das, dass kein Arbeitnehmer wegen eines der genannten Merkmale schlechter behandelt werden darf als ein anderer in einer vergleichbaren Situation. Zu den vom AGG geschützten Ungleichbehandlungen zählen Benachteiligungen und Belästigungen, die im Zusammenhang mit einem der Merkmale stehen, so z.B. auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

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